In vielen Unternehmen hat der Dienstwagen an Bedeutung verloren. Unternehmen denken über eine Mobilitätswende nach. Sie möchten künftig die Fortbewegungsform der Arbeitnehmer maximal flexibel halten.
Ein Leser fragt: Wie ist ein betriebliches E-Fahrrad zu bewerten, wenn es mehreren Arbeitnehmern im Laufe eines Jahres zur Verfügung gestellt wird. Bei uns ist es z. B. so, dass jeweils der „Mitarbeiter des Monats“ ...
Die Frage, welche Lohnbestandteile auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden dürfen, führt bei Sonderzahlungen des Arbeitgebers immer wieder zu Zweifelsfällen. Nun hat das LAG Baden-Württemberg darüber ...
Im Falle der Anordnung von Kurzarbeit – auch bei unwirksam angeordneter Kurzarbeit – muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zumindest wörtlich anbieten, um seinen Arbeitgeber in Annahmeverzug zu versetzen. Das kann z. B. durch einen Protest gegen die Kurzarbeit geschehen. Dies stellt das LAG Baden-Württemberg klar.
Der Staat will den Ausbau der Elektromobilität fördern und hat jüngst im Wachstumschancengesetz (WCG) nachgelegt. Rückwirkend ab dem 01.01.2024 sind auch E-Fahrzeuge mit einem Bruttolistenneupreis von 70.
Gerade Arbeitnehmer, die im Ausland grenznah zu Deutschland wohnen, pendeln oft zur Arbeit nach Deutschland, ggf. mit einer zusätzlichen Vereinbarung über tageweise Home-Office-Tätigkeit im Ausland.
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Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren
höhere Lebenshaltungskosten vor Ort dadurch abgelten, dass er einen Kaufkraftausgleich zahlt. Die nach § 3 Nr. 64 S. 3 EStG steuerfreien Beträge sind zum 01.04.2024 angepasst worden. Enthalten sind sie im BMF-Schreiben vom 05.04.2024 (Az. IV C 5 – S 2341/24/10001 :001, Abruf-Nr. 49994774 ).